01.02.2021 · Fachbeitrag · BFH
Zahlung des Verwarngeldes durch Arbeitgeber kein Arbeitslohn
Die Zahlung von Verwarngeldern durch den Arbeitgeber stellt nicht immer steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers dar. Darauf weist der BFH in einer aktuellen Entscheidung hin (13.8.20, VI R 1/17, Abruf-Nr. 218632 ). So zahlte der Arbeitgeber als Halter der Kfz die Verwarnungsgelder wegen einer ihm gem. § 56 Abs. 1 S. 1 OWiG erteilten Verwarnung auf eine eigene Schuld. Die Zahlung führte daher nicht zu Arbeitslohn des die Ordnungswidrigkeit begehenden Arbeitnehmers.
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