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  • 24.08.2026 · Nachricht · BFH

    Wegen Drohung angefochtene Tilgungsbestimmung ist unwirksam

    Der BFH hat in einer Leitsatzentscheidung klargestellt, dass ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld geleistet hat, eine eigene Tilgungsbestimmung trifft, die bei Vorliegen einer Drohung gem. § 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB wirksam angefochten werden kann (19.3.25, X R 20/23, Abruf-Nr. 248715 ).