05.10.2026 · Nachricht · BFH
Fahndungsprüfung schließt Anspruch auf Schlussbesprechung aus
Der BFH hat erneut klargestellt, dass im Fall einer Fahndungsprüfung (§ 208 Abs. 1 AO) keine Schlussbesprechung nach § 201 Abs. 1 AO abzuhalten ist, nachdem ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist (13.4.26, V B 64/25, Abruf-Nr. 253639 ).
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