17.02.2020 · Fachbeitrag · Beschleunigungsgebot
Verzögerung durch Aufhebung von Haftbefehlen
Die strukturelle Überlastung einer Wirtschaftsstrafkammer kann kein Grund sein, einen auch außer Vollzug gesetzten Haftbefehl aufrechtzuerhalten. Das hat das LG Potsdam entschieden.
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