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  • · Fachbeitrag · Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis nach betrieblicher Steuerhinterziehung

    | Der BayVGH hat am 24.9.15 (22 ZB 15.1722, Abruf-Nr. 145774 ) einen Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen, mit der sich eine Gastronomin gegen den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wehren wollte. |

     

    Der BayVGH bestätigt das VG darin, dass die Annahme der Unzuverlässigkeit der Klägerin auch auf ihre Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gestützt werden darf. Die Klägerin galt als persönlich unzuverlässig, weil sie

    • wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung mit ihrem Sohn verurteilt worden war (hinterzogene Branntweinsteuer von 72.000 EUR),

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