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  • · Fachbeitrag · Strafverteidigung

    Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine geständige Einlassung?

    von RAin Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur., FAin StR, FAin StrR, Ecovis L+C, Würzburg, und RD a.D. Dr. Henning Wenzel, Tremsbüttel

    | In der Juristerei kann man oft unterschiedlicher Ansicht sein. In der Rubrik „Kontrovers“ beleuchten zwei Experten ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Alles ist streitbar, so auch taktische Unwägbarkeiten im Ermittlungsverfahren. Z. T. können diese verallgemeinert werden. Ein Problem ist die geständige Einlassung des Mandanten. Zu welchem Zeitpunkt ist diese sinnvoll und wie kann sie die Strafe beeinflussen? Zuletzt hat das Strafverfahren gegen Alfons Schubeck gezeigt, dass der richtige Zeitpunkt diffizil ist und bei vergleichbaren Verfahren auch verpasst werden könnte. |

     

    »RD a.D. Dr. Henning Wenzel: Steuerstrafrecht ist für die Strafverteidigung wegen seiner materiell- und formalrechtlichen Verknüpfung von Steuerrecht und Strafrecht so komplex. Bei der Verteidigung ist zu differenzieren, wer die Strafverfolgung verantwortet (Staatsanwaltschaft bzw. StraBu) und wer die Tatsachen ermittelnde Abteilung der Finanzbehörde (Steuerfahndung oder Außenprüfung) ist.

     

    Die geständige Einlassung ist aus meiner Sicht regelmäßig im Kontext mit einer Gesamtbereinigung zu sehen, bei der die Einlassung mit einer Tatsächlichen Verständigung (ausführlich Wenzel, NWB 22, 3182 ff.) kombiniert wird.

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