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  • · Nachricht · Neu: Die Webinarreihe mit Workshopcharakter

    FAO-Webinar Selbstanzeige und Geldwäsche am 3.5.22

    | Das IWW Institut bietet im Bereich des Steuerstrafrechts eine ganz neue Form der digitalen Fortbildung an: Erarbeiten Sie zusammen mit den anderen Teilnehmern und dem Referenten, LRD Dr. Karsten Webel, LL.M.Indiana, am 3.5.22 eine auch den Erfordernissen des § 261 StGB Rechnung tragende Selbstanzeige. Seien Sie mit Bild und Ton per Zoom-Videokonferenz live dabei! |

     

    Mit Wirkung zum 18.3.21 ist § 261 StGB n. F. in Kraft getreten. Dabei verfolgt der Gesetzgeber den sog. All-Crime-Ansatz, sodass mit dieser Neuregelung der Vortatenkatalog des § 261 StGB entfallen ist. Folglich können nun alle rechtswidrigen Taten i. S. v. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB und damit auch jede „normale“ Steuerhinterziehung mögliche Vortaten der Geldwäsche sein. Fraglich ist insbesondere, welche Folgerungen sich daraus für eine Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung nach § 371 AO ergeben. Das Webinar deckt neben Fragen zur Steuerhinterziehung (§ 370 AO) auch die Abfassung von Selbstanzeigen (§ 371 AO), Fragen zur Neufassung des Tatbestands der Geldwäsche § 261 StGB) sowie Fragen des Verfahrensrechts ab und verschafft Ihnen einen umfassenden Überblick über die Materie.

     

    Für noch größere Lernerfolge bietet Ihnen die Webinarreihe viele Möglichkeiten für Ihre individuelle Fragen, intensiven Austausch und Gruppenarbeit.

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2022 | Seite 49 | ID 47958497

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