· Fachbeitrag · Kontrovers
Es gibt kein Ende bei der Selbstanzeige
von RAin Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur., FAin StR, FAin StrR, Ecovis L+C, Würzburg, und RD a. D. Dr. Henning Wenzel, Tremsbüttel
In der Juristerei kann man oft unterschiedlicher Ansicht sein. In der Rubrik „Kontrovers“ beleuchten zwei Experten ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Alles ist streitbar, auch die Selbstanzeigeberatung. Diese ist in der Praxis ein großer Knackpunkt; die Beratung wird oft dadurch erschwert, dass die Politik wiederholt die Vorschrift ändert und immer neue gesetzgeberische Unwägbarkeiten einbaut. Dazu folgende Grundüberlegungen:
RD a. D. Dr. Henning Wenzel: Das Thema Selbstanzeige holt mich seit meiner spannendsten beruflichen Station in der Landesvertretung Schleswig-Holstein immer wieder ein. Der SPD-Bundesfinanzminister plant erneut – wie bereits die SPD-Fraktion in 2011 und der SPD-Politiker Stegner in 2013 –, die Selbstanzeige zu verschärfen bzw. quasi abzuschaffen; fällt der SPD nichts Neues mehr ein, als alte Kamellen immer wieder aufzuwärmen?
Der BGH hat in seinem wegweisenden Urteil (20.5.10, 1 StR 577/09) richtigerweise den „reinen Tisch“ als fiskalische Lebensbeichte gefordert. Der Gesetzgeber schafft seitdem keine gesetzgeberische widerspruchslose Lösung; jede Verschärfung ist ihm seit 2010 missglückt, da die Regelungswidersprüche durch methodische Auslegungen und Erlasse der Finanzbehörden beseitigt werden müssen. Das Strafrecht kennt keine Erlasse, es muss verfassungsrechtlich aus sich selbst heraus richtig und anwendbar sein.
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