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  • 20.07.2026 · Nachricht · EuG

    Tabak-„Scraps“ sind als steuerpflichtiger Rauchtabak einzustufen

    Das EuG hat auf eine Vorlage des BFH entschieden, dass sog. Tabak-Scraps als Rauchtabak der Besteuerung unterliegt (29.4.26, T-194/25, Abruf-Nr. 254142 ).