· Fachbeitrag · Ermittlungsverfahren
Die Strafsachenstellen sind in der Mühle der Qualitäts- und Quantitätsprobleme
von RAin Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur., FAin StR, FAin StrR, Ecovis L+C, Würzburg, und RD a. D. Dr. Henning Wenzel, Tremsbüttel
In der Juristerei kann man oft unterschiedlicher Ansicht sein. In der Rubrik „Kontrovers“ beleuchten zwei Experten ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Alles ist streitbar, so auch taktische Unwägbarkeiten im Ermittlungsverfahren. Teilweise können diese verallgemeinert werden. Die Strafverfolgung im Steuerrecht hängt maßgeblich von der quantitativen Besetzung der Strafsachenstellen im FA sowie von der qualitativen Aus- und Fortbildung ab. Oft dauern Ermittlungs- und Strafverfahren zu lange und werden in der Sache auch nicht immer richtig rechtlich behandelt.
»RD a. D. Dr. Henning Wenzel: Wie im allgemeinen Straf- und Steuerstrafrecht können auch die quantitativen und qualitativen Probleme der Ermittlungsbehörden im Steuerstrafrecht nicht pauschaliert werden. Dennoch gibt es wiederkehrende Muster, die mich auch durch meine eigenen Erfahrungen ratlos zurücklassen. Anbei ein kleiner Ausschnitt an Fragen aus meinem großen Fragenkanon:
Warum werden wegweisende Werkzeuge nicht offensiv bundesweit geteilt und ausgerollt, um die Qualität zu verbessern? Bereits das föderale System mit seinen 16 Bundesländern und den dadurch unterschiedlichen Organisationsformen innerhalb der Landesstrukturen machen es schwierig, einheitliche Qualitätsstandards zu erreichen. Während z. B. in einem Bundesland mit großem Aufwand neue, umfangreiche und detaillierte Praxishandbücher zum Steuerstrafrecht erarbeitet wurden, fliegen einige andere Bundesländer weiterhin fast blind.
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