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  • · Fachbeitrag · Editorial PStR 08/2023

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    | wir müssen reden. Aber wie, in welcher Form, in welcher Lautstärke und vor allem mit welchem Inhalt? Ist Alan Greenspan die Leitidee: „Wenn Sie glauben, mich verstanden zu haben, habe ich mich unklar ausgedrückt“, oder gar Luther mit seinem kategorischen Imperativ: „Tritt fest auf, mach’s Maul auf, hör bald auf!“, oder gilt doch Fredi Bobic als das Maß der Dinge: „Man darf jetzt nicht alles so schlecht reden, wie es war“? Die Gürtellinie ist ja nach Jürgen von der Lippe eine fliegende Grenze, die von Generation zu Generation neu definiert werden muss. |

     

    Herrlich erfrischend („komm du mal bei mich bei“) ist die Lektüre der beruflich ausgetauschten Verbalkommunikation der Schwarzröcke untereinander oder als schlichte Adressaten, weil man auf den überraschenden Befund des „tit for tat“ stößt, also der wechselseitigen, grobschlächtigen, verbal-finalen Überzeugungsversuche, wenn z. B. drei Richter einer Schwurgerichtskammer dem Anwalt als Nebenklägervertreter „narzisstisch dominierte Dummheit“ vorwerfen oder Betroffene ihr Missfallen darüber ausdrücken, dass der Richter bei der Urteilsverkündung „mit einem dämlichen Grinsen“ Ratschläge erteilte oder der Angeklagte einer Zeugin seine Ehrerbietung mit dem Zuruf „Trulla“ bekundete oder Richter als „Kriminelle und Lügner“ stigmatisiert wurden oder gar der Vorschlag kam, dass „das schäbige, rechtswidrige und eines Richters unwürdige Verhalten einer Richterin … effizient bestraft werden“ müsse, „um zu verhindern, dass diese Richterin nicht auf eine schiefe Bahn gerät“.

     

    Irgendwie windschief und einfallslos kommen Wortversatzstücke des BVerfG rüber, wenn z. B. in Entscheidungen vom 19.8.20 (1 BvR 2249/19, Rz. 14) und vom 16.10.20 (1 BvR 1024/19, Rn. 14) wortlautgleiche Bausteine genutzt werden. Da tritt die Feststellung fast in den Hintergrund, dass eine Äußerung im Verständnis des BVerfG den Charakter einer Schmähung erst annehme, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund stehe. Mit diesem Baustein einleitender Subsumtion wurde der Begriff „Trulla“ wie auch die Bemerkung zum „dämlichen Grinsen“ gehalten.

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