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  • · Fachbeitrag · Bundeszentralamt für Steuern

    Anmeldung zum Austausch grenzüberschreitender Gestaltungen

    | Das BZSt teilt mit, dass ab März Anmeldungen zum automatischen Austausch von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen möglich sind ( www.iww.de/s3433 ). Die Datenmitteilung ist gem. amtlich vorgeschriebenem Datensatz ausschließlich elektronisch an das BZSt zu übermitteln. |

     

    Hierfür stehen drei Meldewege zur Verfügung:

     

    • Einzeldatenübermittlung über das BZSt Online-Portal (BOP),
     

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