05.01.2026 · Nachricht · BMF & BSI
Anforderungen für elektronische Aufzeichnungssysteme überarbeitet
| BMF und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben nach § 5 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle für elektronische Aufzeichnungssystems überarbeitet (BMF-Schreiben 10.7.25, IV D 2 - S 0316-a/00017/003/028, DOK: COO.7005.100.4.12368210, Abruf-Nr. 249189). (DR) |
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