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  • 15.05.2025 · Nachricht · BMF

    BMF ändert Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien

    | Das BMF hat im Einvernehmen mit dem BMJ eine Änderungsverordnung zur Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) erlassen. Die Änderungsverordnung wurde am 20.1.25 veröffentlicht (BGBl 25 I Nr. 13) und tritt am 17.2.25 in Kraft. |