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  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    das Jahr 2025 schreitet voran, doch steuerpolitisch hat sich bisher nichts getan. Mal sehen, was das JStG bringt: Bleibt es bei dem Umsatzsteuersatz von 7 % für Restaurantbesuche? Was wird aus der Absenkung der Körperschaftsteuer und der Erhöhung der Kilometerpauschale? Nachdem schon wiederholt von Steuererhöhungen und „Reformen“ zu lesen war, ist ein Hinweis im Koalitionsvertrag umso wichtiger, der sog. „Finanzierungsvorbehalt“. Der Koalitionsvertrag ist eben eine unverbindliche Absichtserklärung mit einem Loophole so groß wie ein Scheunentor.

     

    Währenddessen hat das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) die Arbeit an der „Verbreiterung der Bemessungsgrundlage“ fortgesetzt und pünktlich zum Beginn des Sommerlochs die sog. Influencer durch ebenjenes getrieben. Für das LBF NRW und das Instrument der Selbstanzeige wurde jedenfalls ordentlich die Werbetrommel gerührt. Was nur Nebensache war: Gegen den einen oder anderen Influencer wurden bereits Steuerstrafverfahren geführt, wofür in Bonn und Köln ein Schwerpunktteam bestand. Egal ‒ alter Wein in neuen Schläuchen. Unsere Branche profitiert von solchen Aktionen schließlich auch nicht unerheblich. Ich habe beim LBF NRW einmal angefragt, wie viele neue Verfahren gegen Influencer geführt werden und wie viele Selbstanzeigen erstattet wurden. Die Antwort lässt noch auf sich warten.

     

    Interessanter als die Ermittlungen ist der rechtliche Hintergrund der Datengewinnung. In der Pressemitteilung des LBF NRW heißt es, es werde ein „Datenpaket mehrerer großer Plattformen“ ausgewertet. Offenbar sind dies die Auswirkungen von DAC7 bzw. des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStG). Dabei wird dem nüchternen Betrachter noch einmal klar: Die Betreiber der Plattformen werden zur Speicherung von Daten über ihre Vertragspartner verpflichtet, während die anlasslose Vorratsdatenspeicherung noch ein ewiges Vorhaben mit einem Auf und Ab politischer und rechtlicher Bewertungen ist. Hier lebt Sie schon in kleiner Form. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein.“