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  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    kurz vor der parlamentarischen Sommerpause kündigte SPD-Chef Lars Klingbeil Großes an: ein Gesetz zur „Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ ‒ umfassend, effizient, digital und gleich mit KI. Der Entwurf war zunächst offiziell noch gar nicht erhältlich, sondern lag nur „ausgewählten“ Medien vor. Aber die Pressemitteilungen ließen bereits die Handschrift erkennen. Oder besser: den Copy-Paste-Modus. Denn das, was das BMF da vorbereitet, ähnelt den Verlautbarungen zufolge massiv dem gescheiterten Ampel-Entwurf von 2024 (damals aus dem Hause Lindner). Nur diesmal noch garniert mit der Beigabe „Künstliche Intelligenz“. Eines der Kernstücke soll dabei die „Etablierung eines operativen Informations- und Datenanalysesystems“ werden. Der Bundestag kann sich damit nun beschäftigen.

     

    Was als „Effizienzgewinn“ und „Verstärkung der Ermittlungsbefugnisse“ verkauft wird, ist vor allem eins: ein tiefer Griff in die Trickkiste. Die systematische Zusammenführung von Steuer-, Sozial- und Polizeidaten mag technisch verlockend sein ‒ juristisch bleibt sie zweifelhaft. Die Zweckbindung von Sozialdaten? Der Schutz des Steuergeheimnisses? Die rechtsstaatliche Kontrolle algorithmischer Ermittlungen? Brauchen wir nicht! Die FKS soll nach dem Entwurf nicht nur Daten sammeln, sondern auch automatisiert auswerten ‒ mithilfe eines zentralen Risikomanagementsystems, das auch KI-basierte Verfahren einsetzen soll. Niemand kann dann mehr nachvollziehen, wer da eigentlich noch kontrolliert, warum ermittelt wird und ob der Algorithmus den Unterschied zwischen Schwarzarbeit und Schlamperei überhaupt kennt.

     

    Aber es gibt ein starkes Argument für uns: der bislang wenig beachtete niederländische SyRI-Fall. Dort hatte das Bezirksgericht in Den Haag im Jahr 2020 ein vergleichbares System, das automatisierte Risikoprofile aufgrund eines Datenabgleiches erstellte, als Verstoß gegen Art. 8 EMRK gekippt ‒ u. a. wegen mangelnder Transparenz und gravierenden Eingriffen ins Privatleben (ECLI:N:RBDHA:2020:865). Wir sollten es als Blaupause im deutschen Kontext ins Spiel bringen! Nutzen lässt sich in der Diskussion auch Art. 22 DSGVO, der das Verbot von automatisierten Einzelfallentscheidungen normiert (klar: kein Grundsatz ohne Ausnahmen). Die Diskussion dürfte jedenfalls spannend werden.