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  • · Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren

    DNA-Analyse nach Verurteilung wegen einer Steuerstraftat?

    von RA Dr. Tilman Reichling, Frankfurt a.M., und RA Lutz Maschlanka, Ebner Stolz Mönning Bachem, Köln

    | Die DNA-Analyse für künftige Strafverfahren ist in bestimmten Deliktsbereichen in der Praxis zur Standardmaßnahme geworden. Sie findet regelmäßig Anwendung beim Vorwurf von bzw. der Verurteilung wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, das Leben und die körperliche Unversehrtheit, aber auch etwa beim Wohnungseinbruchsdiebstahl. |

    1. DNA-Analyse im Steuerstrafverfahren - Rechtsprechung

    In Strafverfahren wegen Steuerstraftaten spielte die DNA-Analyse bisher nur eine geringe Rolle. Dies könnte sich nun ändern: In zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2010 wurden bei verurteilten Steuerstraftätern eine DNA-Analyse angeordnet. 

     

    • Das LG Bielefeld hat mit Beschluss vom 25.2.10 (1 Qs - 6 AR 45/09 - 78/10, PStR 10, 134) die Anordnung einer DNA-Analyse bei einer wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei verurteilten Person - diese hatte mit unverzollten und unversteuerten Zigaretten gehandelt - bestätigt.
     

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