· Fachbeitrag · Richtsatzsammlung
Richtsatzschätzung: BFH-Urteil kippt die Sicherheitsleistung bei der AdV
von WP/StB/FB IStR PhDr. Dr. Till Weber LL.M. MiTax, primus Steuerberatungsgesellschaft mbh, und stud. jur. Kim Cara Lampe, beide Hamburg
Das Grundsatzurteil I zu den amtlichen Richtsatzsammlungen der vom BMF erstellten und jahrzehntelang im BStBl I veröffentlichten „Zahlensammlungen“ soll die BFH-Rechtsprechung (ex nunc/tunc Problematik/Zuständigkeit) nicht ändern. Vielmehr ist – mit einer ähnlichen Wirkung – den Instanzgerichten und den Finanzämtern mittels obiter dicta (mindestens Abs. 76 bis 108) eine neue Marschrichtung vorgegeben. Dem beginnen die Finanzgerichte zu folgen. Nachstehend wird der Teilaspekt der Aussetzung der Vollziehung näher analysiert.
1. Hintergrund
Der X. Senat, zuständig u. a. für Einzelfirmen und deren Gewinnermittlungen, hat ein Grundsatzurteil zum Thema Richtsatzsammlung gefällt (18.6.25, X R 19/21, Abruf-Nr. 250345). Dies erfolgte nach einer „Vorwarnung“ des hinzugezogenen BMF (BFH 14.12.22, X R 19/21, Abruf-Nr. 234017, dazu Wegner, PStR 23, 148 ff.).
Das Ministerium leistete der Beiladung mit fachlich kompetenten, aber nicht wirklich gut vorbereiteten Referenten Folge, mehrere Detailfragen des Berichterstatters konnten ohne weitere Rückversicherung nicht beantwortet werden (mündliche Verhandlung am 18.6.25, 10:00 Uhr, Protokoll).
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