Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Influencer

    Zivilrechtliche Haftungsrisiken bei steuerstrafrelevanten Social-Media-Aktivitäten vermeiden

    von Prof. Dr. Falko Tappen, StB, TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bad Homburg vor der Höhe, und RA Dr. Martin Andreas Duncker, APOS LEGAL, Heidelberg

    Influencer sind mehr als digitale Meinungsbildner – sie sind Unternehmer mit steuer- und zivilrechtlichen Pflichten. Ein Unternehmer ist nach § 14 BGB, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Einnahmen der Influencer aus Kooperationen, Produktplatzierungen, Affiliate-Links oder Donations unterliegen der Besteuerung. Fehlerhafte Deklarationen können steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach § 370 AO und zivilrechtliche Haftung auslösen. Dieser Beitrag beleuchtet typische Konstellationen und zeigt zivilrechtliche Folgen von steuerlichen Verfehlungen.

    1. Influencer zwischen Steuerrecht und Zivilrecht

    Influencer-Marketing hat sich von einer Freizeitbeschäftigung zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt – mit teils erheblichen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen. Während zivil- und strafrechtliche Fragen (z. B. Kennzeichnungspflichten oder Haftung für Inhalte) im Vordergrund stehen, werden die steuerlichen Aspekte oft übersehen. Tatsächlich müssen Influencer sämtliche Einnahmen – auch Sachleistungen – versteuern. Fehler führen schnell zu Nachzahlungen sowie strafrechtlichen Ermittlungen. Behörden haben die Branche im Visier: In NRW wurden durch Social-Media-Datenauswertungen ca. 300 Mio. EUR an mutmaßlich hinterzogenen Steuern aufgedeckt und über 200 Verfahren gegen professionelle Creators eingeleitet.

     

    Die Schnittstelle zwischen Steuerstrafrecht und Zivilrecht ist komplex, der Fokus unterschiedlich: Während das Steuerstrafrecht auf Sanktionierung abzielt, geht es im Zivilrecht um Ausgleich und Regress.