20.07.2020 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Strafrechtliche Aspekte des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes
| Am 29.6.20 wurde das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl. I 20, 1512 ff.) vom Bundestag verabschiedet. Es trat zum 1.7.20 in Kraft. Der Gesetzgeber hat damit nicht nur eine Vielzahl (steuerlicher) Maßnahmen umgesetzt, um die Wirtschaft zu stärken. Es wurden vielmehr auch aufgrund des sog. Cum/Ex-Skandals die Verjährungsregelungen des § 376 AO angepasst. Zudem hat der Gesetzgeber die Anwendung der strafrechtlichen Einziehungsvorschriften mittels der Einführung des § 375a AO nachgeschärft. |