Haben Sie Berufseinsteiger in Ihrer Kanzlei? Aus eigener Erfahrung oder von Ihren neuen Kollegen wissen Sie, dass der Start ins Berufsleben als Rechtsanwalt ein bedeutender Schritt ist. Darauf hat die intensive ...
Die aktive beA-Nutzung ist seit dem 1.1.22 Pflicht. Es ist daher höchste Zeit, alle Funktionen zu kennen und die Software rechtssicher bedienen zu können. Denn nur wer das beA umfassend beherrscht, kann zeit- und kostensparend arbeiten. Bekommen Sie deshalb Antworten auf Ihre Nutzerfragen – praxisnah und anschaulich mittels der Schritt-für-Schritt-Anleitung „beA-Start ohne Stress“!
Soll bei einem Grundstückskaufvertrag Grunderwerbsteuer „eingespart“ werden und wird daher aufgrund einer sog. Schwarzgeldabrede ein geringerer Kaufpreis beurkundet, als tatsächlich gezahlt wird, wird dadurch die ...
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4b CoronaImpfV haben Anwälte – nachrangig nach den in §§ 2, 3 CoronaImpfV genannten Gruppen mit höchster bzw. hoher Priorität – einen Anspruch auf „Schutzimpfung mit erhöhter ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Anwälte haben – nachrangig nach den in §§ 2, 3 Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) genannten Gruppen mit höchster bzw. hoher Priorität – einen eindeutigen Anspruch auf „Schutzimpfung mit erhöhter Priorität“. Diskussionen darüber, ob die Forderung der beiden Spitzenverbände der Anwaltschaft DAV und BRAK nach priorisierter Impfberechtigung für Anwälte aus ethischen Gründen abzulehnen sei, sollten damit überholt sein.