Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 27.03.2025 · IWW-Abrufnummer 247305

    Landgericht Nürnberg-Fürth: Beschluss vom 13.03.2025 – 12 Qs 62/24

    Legt der Steuerpflichtige im Rahmen der Außenprüfung entgegen § 200 Abs. 1 AO nicht alle erforderlichen Urkunden vor, so verursacht er damit nicht ohne weiteres in grob fahrlässiger Weise seine spätere Strafverfolgung.


    Hier können Sie den Beschluss herunterladen: Zum Lesen eines PDF-Dokuments benötigen Sie den Acrobat Reader. Sie können ihn sich hier kostenlos herunterladen!

    Vorschriften§ 5 Abs. 2 StrEG, § 200 Abs. 1 AO