06.08.2021 · IWW-Abrufnummer 223930
Europäischer Gerichtshof: Urteil vom 01.07.2021 – C-521/19
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 1. Juli 2021 Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 1. Juli 2021.#CB gegen Tribunal Económico Administrativo Regional de Galicia.#Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Galicia.#Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Steuerprüfung – Erbringung von Dienstleistungen aufgrund einer Tätigkeit als Vermittler von Künstlern – Mehrwertsteuerpflichtige Umsätze – Bei der Steuerverwaltung nicht erklärte Umsätze, über die keine Rechnung ausgestellt wurde – Betrug – Rekonstruktion der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer – Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer – Einbeziehung der Mehrwertsteuer in die rekonstruierte Steuerbemessungsgrundlage.#Rechtssache C-521/19.
Tenor:
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Dritte Kammer) für Recht erkannt:
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und insbesondere ihre Art. 73 und 78 sind im Licht des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer dahin auszulegen, dass in einem Fall, in dem mehrwertsteuerpflichtige Personen der Steuerverwaltung aufgrund eines Steuerbetrugs weder mitgeteilt haben, dass es den Umsatz gibt, noch eine Rechnung ausgestellt oder die bei diesem Umsatz erzielten Einkünfte in einer direkte Steuern betreffenden Erklärung angegeben haben, davon auszugehen ist, dass die von der betreffenden Steuerverwaltung im Rahmen der Überprüfung einer solchen Erklärung durchgeführte Rekonstruktion der bei dem fraglichen Umsatz gezahlten und erhaltenen Beträge einen die Mehrwertsteuer bereits enthaltenden Preis darstellt, es sei denn, für die Steuerpflichtigen besteht nach nationalem Recht die Möglichkeit, die in Rede stehende Mehrwertsteuer trotz des Betrugs nachträglich abzuwälzen und in Abzug zu bringen.
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 1. Juli 2021Verfahrenssprache: Spanisch.
UnterschriftenIdentifikator:ECLI:EU:C:2021:527
Verbindliche Sprache: Spanisch
Datum des Dokuments: 01.07.2021
Datum des Eingangs: 08.07.2019
Autor: Gerichtshof
Staat oder Organisation, der/die die Entscheidung getroffen hat: Spanien
Verfahrensart: Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung, Vorabentscheidung
Berichterstatter: Wahl
Generalanwalt: Hogan