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  • 13.05.2026 · IWW-Abrufnummer 253977

    Landgericht Nürnberg-Fürth: Beschluss vom 11.05.2026 – 12 Qs 33/26

    Hat die Steuerfahndung in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor dem 2. März 2023 eine Europäische Ermittlungsanordnung erlassen, so gehören die daraus entstandenen Kosten zu den vom Verurteilten zu tragenden Verfahrenskosten.


    Hier können Sie den Beschluss herunterladen: Zum Lesen eines PDF-Dokuments benötigen Sie den Acrobat Reader. Sie können ihn sich hier kostenlos herunterladen!

    Vorschriften§ 21 GKG, Nr. 9014 KV GKG