13.05.2026 · IWW-Abrufnummer 253977
Landgericht Nürnberg-Fürth: Beschluss vom 11.05.2026 – 12 Qs 33/26
Hat die Steuerfahndung in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor dem 2. März 2023 eine Europäische Ermittlungsanordnung erlassen, so gehören die daraus entstandenen Kosten zu den vom Verurteilten zu tragenden Verfahrenskosten.
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Vorschriften§ 21 GKG, Nr. 9014 KV GKG