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  • · Fachbeitrag · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet

    Durchsuchung beim Steuerberater

    von Dr. Dennis Haase, RA, FA StR, StB, Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover

    | Ermittlungsbehörden führen in Steuerstrafverfahren oft Durchsuchungsmaßnahmen zeitgleich beim Beschuldigten und bei dessen Steuerberater durch. Ziel ist der Zugriff auf Unterlagen und Daten des Beschuldigten, die sich bei letzterem befinden. I. d. R. sind Steuerberater Dritte i. S. d. § 103 StPO , also nicht selbst Beschuldigte. |

     

    Frage des Steuerberaters: Kollegen haben mir berichtet, dass überraschend die Steuerfahndung ihre Kanzlei durchsucht hat. Wie kann ich mich selbst und meine Mitarbeiter auf eine solche Situation vorbereiten und wie soll ich mich während einer Durchsuchung verhalten?

     

    Antwort des Strafverteidigers: Erstens: Grundlegend für eine effektive Vorbereitung auf eine mögliche Durchsuchung ist die sorgfältige Aktenanlage, die sich auch auf die Kanzleidatenbanken erstreckt. Es ist zu trennen zwischen solchen Unterlagen und Daten, die einer Beschlagnahme bei einer Durchsuchung beim nicht beschuldigten Dritten nach § 103 StPO unterliegen, und nach § 97 StPO beschlagnahmefreien Dokumenten. Bei bestehenden Mandaten sollte die Organisationsstruktur angepasst werden (Trennung der Bereiche beschlagnahmefähig und beschlagnahmefrei).

      

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