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  • 19.10.2026 · Nachricht · Zollrecht

    Drittlandsregistrierung als Risiko: Italienischer Zoll beschlagnahmt EU-Flugzeuge

    Die Guidance Note for Pleasure Craft der EU-Kommission vom 30.4.26 (TAXUD.A.1.003/EC) stellt klar, dass Registrierung und Staatsangehörigkeit des Eigentümers für den zollrechtlichen Status einer Ware unbedeutend sind. Der italienische Zoll beschlagnahmt gleichwohl Privatflugzeuge mit Nicht-EU-Kennzeichen, die EU-Haltern gehören und seit Jahren in der EU stationiert sind, rund 30 Fälle sind bekannt.