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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Welpen, Impfausweise und Steuerhinterziehung

    | Ein Welpenkäufer meldete sich bei der Polizei, da ihm auffiel, dass der Impfausweis seines Welpen, den ihm der vorgebliche Züchter mitgegeben hatte, gefälscht war. Dieser Hinweis führte dazu, dass die Polizei, der Zoll, das Veterinäramt und die Steuerfahndung die Ermittlungen aufnahmen. |

     

    1. Das Veterinäramt ermittelt

    Das Veterinäramt hatte den Hundehandel mangels Anmeldung und Erlaubnis untersagt und eine Geldstrafe von 7.000 EUR wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz festgesetzt. Der Welpenhändler hatte ungeimpfte Hundewelpen aus Russland importiert, um sie im Inland weiterzuveräußern.

     

    2. Der Zoll ermittelt

    Aufgrund dieser Angaben ermittelte der Zoll wegen des Verdachts der Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer, die beim Import der Welpen aus Russland entsteht. Bei der Durchsuchung der Wohnräume wurden insbesondere Kaufverträge über den Weiterverkauf der Welpen sichergestellt. Der Welpenhändler veräußerte einen Hundewelpen für 2.000 EUR bis 4.000 EUR.

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