08.06.2016 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Unternehmer müssen sich selbst um ihre steuerlichen Angelegenheiten kümmern, das ist bekannt. Dennoch reden sich die Betroffenen regelmäßig damit heraus, dass sie keine Kenntnis der Umstände gehabt hätten.
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