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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Die Augenärzte befanden die Steuerlast als zu hoch

    | Der folgende Fall zeigt, dass man gerade in einer Gemeinschaftspraxis von Augenärzten genau hinsehen muss. |

     

    1. Neue Untersuchungsgeräte

    Die steuerlichen Angelegenheiten einer Augenarztpraxis wurden überprüft. Der Prüfer sah sich auch die Abschreibungslisten genauer an. Im Prüfungszeitraum waren technische Untersuchungsgeräte mit hohem Abschreibungsvolumen hinzugekommen. Wiederholt bat er um die Vorlage entsprechender Rechnungen. Schließlich wurde ihm ein Paket von Rechnungen ausgehändigt. Nach grober Durchsicht waren damit alle Geräteanschaffungen belegt. Laut Anlagenverzeichnis waren einige Geräte erst kurz zuvor angeschafft worden. Auf die Frage, was mit den alten Geräten passiert sei, bekam der Prüfer die Auskunft, dass diese Geräte defekt gewesen und deshalb aussortiert worden seien. Bei genauerem Hinsehen konnte man aber erkennen, dass das Datum der Rechnungen offenbar beim Kopieren überklebt worden war.

     

    2. Sonstige Ausgaben

    Auch die Kollegen von der Steuerfahndung waren überzeugt, dass die Rechnungen manipuliert worden waren, und leiteten ein Steuerstrafverfahren ein. Zudem informierte der Prüfer darüber, dass unter sonstigen Ausgaben ungewöhnlich hohe Aufwendungen für Blumenschmuck, Arbeitskleidung für die Ärzte und Sprechstundenhilfen, Renovierungskosten und Mobiliar verbucht worden waren. Tatsächlich sah die Praxis nicht so aus, als wäre sie vor Kurzem renoviert worden, auch ließ sich nicht überprüfen, ob die angeblich gekaufte Bestuhlung auch tatsächlich im Wartebereich stand. Da die Rechnung von einem hochwertigen Möbelausstatter stammte, sah sich der Prüfer die in den Rechnungen bezeichneten Stühle im Geschäft selbst an: Es handelte sich um Esszimmerstühle und nicht um die Stühle, die in der Praxis standen.

     

    3. Verantwortliche Vernehmung

    Bei der Durchsuchung bestätigte sich, dass die Rechnungen über die technischen Geräte aus Vorjahren stammten und lediglich überklebt worden waren, um sie mit einem neueren Datum zu versehen. Außerdem fanden die Fahnder einen Ordner, in dem Abrechnungen mit Privatpatienten abgeheftet waren. Auf diesen Rechnungen stand eine unbekannte Kontonummer, auf diesen Konten befanden sich Schwarzeinnahmen von 200.000 EUR. Bei der verantwortlichen Vernehmung gaben die Ärzte unumwunden zu, bei den sonstigen Betriebsausgaben geschummelt zu haben. Der Blumenschmuck war für die Privathäuser der Ärzte gedacht, und die Kleidung war auch keine typische Berufskleidung. Eine Renovierung der Praxisräume hatte nicht stattgefunden, vielmehr waren Arbeiten an den Privathäusern über die Praxis abgerechnet worden. Sie hatten die Idee, ihren Gewinn durch fingierte Betriebsausgaben zu schmälern, gemeinsam entwickelt, da ihnen die Steuerlast ungerecht erschien. Insgesamt war ein Steuerschaden von 150.000 EUR entstanden, den die Ärzte schnell beglichen, um bei der Strafzumessung punkten zu können. Ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung ist anhängig.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 280 | ID 44242724