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  • · Fachbeitrag · Inhaltlich falsche Steuererklärung

    Steuerstraftäter oder betrogenes Opfer?

    | Wer gegenüber der Finanzbehörde unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern zu niedrig festgesetzt werden, erfüllt den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung. Doch nicht jede inhaltlich falsche Steuererklärung ist auf eine bewusste Steuerhinterziehung gerichtet. Im Gegenteil. Es ergeben sich auch Konstellationen, in denen ein Unternehmer ins Fadenkreuz von steuerstrafrechtlichen Ermittlungen gerät, obwohl er selbst Opfer einer Straftat wurde. |

     

    1. Außenprüfung in der Gastronomie

    Gastwirt (G) ‒ der als Einzelunternehmer einen Biergarten betreibt ‒ erhielt eine Prüfungsanforderung durch das FA für 2018 bis 2020. In der Betriebsprüfung (BP) bildeten sich schnell zwei Schwerpunkte: Zum einen fiel auf, dass in dem Prüfungsjahr 2018 trotz eines Mehr an Wareneinkauf im Vergleich zu den Folgejahren 2019 und 2020 weniger an Erlösen erzielt wurde. Zum anderen stellte der in die Außenprüfung hinzugezogene Kassenprüfer Auffälligkeiten ‒ insbesondere Abweichungen zwischen den in der Buchhaltung hinterlegten Umsätzen zu den ausgelesenen elektronischen Kassendaten ‒ fest.

     

    2. Meldung an die Straf- und Bußgeldsachenstelle (StraBu)

    Nachdem die BP die StraBu darüber informierte, wurde gegen G ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. G untersuchte mit seinem Steuerberater und dem hinzugezogenen Anwalt die Hintergründe der vorläufigen Feststellungen.

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