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  • 18.11.2022 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Selbstanzeige trotz BP

    | Durch eine Selbstanzeige gem. § 371 AO kann der Steuerpflichtige Straffreiheit erlangen, wenn er die Hinterziehungstaten vollständig offenlegt und die Steuern und Zinsen bezahlt. Dies ist aber nicht uneingeschränkt möglich. Insbesondere in einer laufenden Betriebsprüfung ist ein sog. Sperrgrund gegeben, sodass keine Straffreiheit eintreten kann. Dies gilt aber nur insoweit, wie die Betriebsprüfung reicht. |