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  • 06.01.2009 | Unternehmensteuerreformgesetz 2008

    Abgeltungsteuer bei EU-quellenbesteuerten Kapitalerträgen und Strafrecht

    zum Beitrag von Dr. Jens Bülte, BB 08, 2375

    Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 erprobt der Gesetzgeber einen neuen Weg, um die Kapitalflucht ins Ausland zu verhindern: die Abgeltungsteuer. Ob dieser Weg ein Beispiel gelungener Fiskalgesetzgebung und ein probates Mittel zur Kriminalitätsprävention darstellt, ist hoch umstritten.  

     

    Stellungnahme in der Literatur

    Bülte zeigt in seinem Beitrag zunächst die Funktionsweise der Abgeltung­steuer und ihr Zusammenwirken mit der EU-Quellenbesteuerung auf. Er umschreibt die Begrenzung der deutschen Kapitalertragsteuer auf 25 Prozent sowie - anhand einzelner Steuerarten - den Mechanismus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Steuergutschrift und Anrechnung der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer.  

     

    Im Hauptteil seines Beitrags geht Bülte der Frage nach, ob trotz der z.B. in Österreich erfolgten Belastung durch die EU-Quellensteuer eine strafbewehrte Pflicht des Steuerpflichtigen gegeben ist, die im Ausland erzielten Zinserträge auch in der Steuererklärung an das deutsche FA anzugeben, soweit die deutsche Steuerschuld auf die Kapitalerträge die im Ausland schon zum Abzug gebrachte Steuer nicht übersteigt. Diese Frage ist insoweit von praktischer Bedeutung, weil ein Betroffener aus verschiedenen Gründen ein Interesse an der Verheimlichung erzielter Einkünfte haben kann - z.B. Schwarzgeldanlagen im Ausland oder der Wunsch, Einkünfte gegenüber Angehörigen - etwa dem Ehepartner im Scheidungsfall - zu verheimlichen.  

     

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