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  • 01.04.2008 | Umsatzsteuerbetrug

    BFH zur Umsatzsteuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen – eine Trendwende?

    von RA Dr. Markus Gotzens, FAStR/FAStrR, München

    Grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten sind stets mit steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Risiken verbunden. Insbesondere die als umsatzsteuerfrei deklarierten innergemeinschaftlichen Lieferungen unterliegen einer besonders strengen Kontrolle durch die FÄ. Dabei spielt der Verdacht einer Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell eine nicht zu unterschätzende Rolle. Den bisher in solchen Fällen von der Finanzverwaltung angelegten strengen steuerlichen Maßstäben hat nunmehr der BFH mit Urteil vom 6.12.07 (V R 59/03-1, Abruf-Nr. 080412) Grenzen aufgezeigt.  

     

    Mit Beschluss vom 10.2.05 (BFH BStBl II, 537, Abruf-Nr. 051010) hatte der BFH das auf Revision des Klägers angestrengte Revisionsverfahren ausgesetzt und dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 

     

    • Darf die Finanzverwaltung die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung, die zweifelsfrei vorliegt, allein mit der Begründung versagen, der Steuerpflichtige habe den dafür vorgeschrieben Buchnachweis nicht rechtzeitig geführt?

     

    • Kommt es zur Beantwortung der Frage darauf an, ob der Steuerpflichtige zunächst bewusst das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung verschleiert hat?

     

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