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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Strafverteidigung

    Möglichkeiten zur Abstimmung von Straf- und Besteuerungsverfahren

    | In einer Vielzahl von Fällen ist der Beschuldigte bzw. der Angeklagte in einem Steuerstrafverfahren geständig. Häufig zahlt er zudem die im Ermittlungsverfahren festgestellten Steuermehrbeträge vollständig oder zumindest im Wesentlichen. Beides wird von den Strafverfolgungsbehörden und den Strafgerichten im Rahmen der Strafzumessung mildernd berücksichtigt und dient unter anderem zur Begründung für die Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Doch nicht selten versucht der Steuerpflichtige nach „durchgestandenem“ Strafverfahren, die schon im Strafverfahren strittigen Punkte noch einmal im Besteuerungsverfahren durchzufechten und setzt sich damit in Widerspruch zu seinem ursprünglichen Verhalten. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Strategie auseinander und geht dabei insbesondere auf die Problematik paralleler Schätzungen ein. |

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