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  • 01.02.2007 | Steufa-Praxis

    Umsatzsteuerbetrug: Ende der Fahnenstange

    Dass seit der Betriebseröffnung eines Unternehmens – nunmehr seit 2 Jahren – nur USt-Voranmeldungen mit Rotbeträgen abgegeben wurden, fiel zunächst nicht weiter auf, da diese immer unter 1.000 EUR lagen und daher nicht der Zustimmung des FA bedurften. Bei dem Betrieb handelte es sich um einen Handyzubehör-Shop, der keinen Verkaufsraum betrieb, sondern die Waren lediglich versandte. Auffällig war aber, dass der Wohnsitz des Betriebsinhabers 200 km vom Betriebssitz entfernt war. 

     

    Die Umsatzsteuersonderprüfstelle meldete sich zur Prüfung an. In dem nun folgenden Schriftverkehr bat der Betriebsinhaber immer wieder um Verlegung des Termins. Nach einigen Monaten wurde der Prüfer ungeduldig und beschloss, auf dem Nachhauseweg bei dem Handyshop vorbeizufahren. Er musste zu seiner Überraschung feststellen, dass es die angegebene Hausnummer überhaupt nicht gab. Die Steufa ermittelte nun wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass  

    • die Kontoverbindung des Beschuldigten bei verschiedenen FÄ mehrfach als Erstattungskonto auftauchte,
    • sämtliche Unternehmen in der gleichen Branche gemeldet waren,
    • auch dort seit geraumer Zeit Voranmeldungen mit Erstattungen unter 1.000 EUR abgegeben wurden,
    • die Namen der einzelnen Firmeninhaber nicht identisch waren, das Geburtsdatum wiederum in allen Fällen gleich war.

     

    Eine bundesweite Abfrage anhand des Geburtsdatums ergab den Hinweis auf 15 weitere Firmen des Beschuldigten und weitere Kontoverbindungen. Die Geschäftsadressen existierten nicht und unter der Wohnungsanschrift, an die die Post des FA geleitet werden sollte, befanden sich Büroserviceunternehmen. Diese leiteten nach Aussage der dort Beschäftigten die Post an ein Postfach weiter. 

     

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