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  • 01.11.2006 | Steufa-Praxis

    Schwarze Schafe im metallverarbeitenden Gewerbe

    Bekannt ist, dass in Metall verarbeitenden Betrieben regelmäßig schwarze Schafe unter den Lieferanten sind. Bei einer Großbetriebsprüfung beschäftigte sich der Prüfer deshalb insbesondere mit den Warenlieferungen. Über alle Rechnungen, die auf Wunsch des Lieferanten bar bezahlt worden waren, schrieb er Kontrollmitteilungen an die zuständigen Finanzämter.  

     

    Nach einigen Wochen erhielt der Prüfer von einem der angeschriebenen Finanzämter die Mitteilung, dass ein Lieferant dort nicht geführt werde. Der Inhaber des geprüften Betriebs hatte seinen Buchhalter aber – vorausschauend – angewiesen, sich stets von der Identität der Lieferanten zu überzeugen, damit der Betriebsausgabenabzug gewährleistet sei. Deshalb habe dieser bei einer der Lieferungen dieses Geschäftspartners  

    • die Personalausweisnummer des Fahrers notiert und
    • das Kennzeichen des Lieferfahrzeuges aufgeschrieben.

     

    Aufgrund entsprechender Recherchen wurde festgestellt, dass der Fahrer und Fahrzeughalter identisch waren, der Rechnungsaussteller und Betriebsinhaber aber einen anderen Namen hatte. Der Prüfer informierte die Steuerfahndungsstelle, die umgehend ein Strafverfahren gegen den Lkw-Fahrer einleitete. Es bestand der Verdacht, dass Fahrer und Betriebsinhaber in Wirklichkeit ein und dieselbe Person waren.  

     

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