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  • 03.01.2011 | Steufa-Praxis

    Schankverluste in der Gastronomie

    Weil es ihre erste Prüfung war, wandte die Betriebsprüferin alle bis dahin gelernten Kalkulationsmethoden an - wie z.B. den Zeit-Reihenvergleich, bei der Wareneinkauf und Erlöse in Zusammenhang gebracht werden. Diese Kalkulation führte zu hohen Differenzen.  

     

    1. Verprobung des Leerguts

    Der Steuerberater des Gastronomen erklärte die Differenzen über extrem hohe Schankverluste bzw. Verderb in großem Ausmaß. Nun versuchte die Prüferin auf andere Art und Weise möglichen Manipulationen auf die Spur zu kommen: Bei der Bewegung von Leergut bestehen umfangreiche Dokumentationspflichten. Der Lieferant muss aufzeichnen, wie viel Einweg- und Mehrwegleergut herausgegeben und zurückgenommen werden. Die Betriebsprüferin forderte entsprechende Leergutabrechnungen an. Aus den Wochen später vorgelegten Abrechnungen ergaben sich einige Auffälligkeiten. Bei einigen Gebinden ergaben sich nicht nur Differenzen zwischen geliefertem und zurückgegebenem Pfandgut, sondern es wurde regelmäßig mehr Pfandgut zurückgegeben als geliefert worden war.  

     

    2. Einleitung eines Steuerstrafverfahrens

    Laut Buchhaltungsunterlagen gab es nur einen offiziellen Lieferanten: Da an den offiziellen Lieferanten mehr Leergut zurückgegeben wurde als bei ihm eingekauft worden war, musste eine weitere Einkaufsmöglichkeit bestehen. Auch die Steuerfahndung hatte keine andere Erklärung und leitete ein Steuerstrafverfahren ein. Bei der folgenden Durchsuchung wurden persönliche Aufzeichnungen des beschuldigten Gastronomen entdeckt, in denen für einen gewissen Zeitraum die tatsächlichen Einnahmen niedergelegt waren, die mit den gebuchten Erlösen nicht übereinstimmten.  

     

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