01.08.2004 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Potemkinsche Dörfer
Die Ehefrau hatte in der gemeinsamen Steuererklärung neben Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht. Die Verluste resultierten aus einem neu erworbenen 8-Familienhaus, das in dem VZ umgebaut worden war. Insgesamt waren Kosten i.H.v. 200.000 EUR angefallen. Außerdem hatte sie einen Antrag auf Investitionszulage gem. § 3a InvZulG gestellt.
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