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  • 01.01.2007 | Steufa-Praxis

    Manipulationen mit Frisör-Software

    Bei einer routinemäßigen Betriebsprüfung eines Frisörs wurde die Steuerfahndung auf ein Computerprogramm einer Firma aus Norddeutschland aufmerksam, die ein Computerprogramm zur Manipulation der tatsächlich erzielten Tageseinnahmen vertrieb. Die Kundenliste von dieser Firma wurde umgehend beschlagnahmt, mit dem Ergebnis, dass bundesweit 800 Frisörbetriebe durchsucht wurden. 

     

    So auch ein Frisör-Betrieb aus Niedersachsen. Der Durchsuchungsbeschluss des AG wurde wie folgt begründet: 

     

    Durchsuchungsbeschluss

    „Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Beschuldigte auch das Manipulationsmodul „S.“ erworben hat. Mit diesem Zusatzprogramm besteht die Möglichkeit, … einen prozentualen Kürzungsfaktor (z.B. 10 %, 20 %) einzugeben. Die prozentuale Kürzung der Dienstleistungen … kann … verfeinert und … auf die eigenen Bedürfnisse des Frisörs angepasst werden (z.B. nur Kürzung der Dienstleistung Herren … oder Kürzung Damen eines bestimmten Mitarbeiters)“. 

     

    Das FA für Fahndung und Strafsachen ermittelt inzwischen seit fast zwei Jahren: 

    • Etliche Zeugen wurden befragt,
    • Computer ausgelesen – u.a. auch der PC eines von dem Verfahren nicht betroffenen Frisörs,
    • angeblich für die Lebensführung nicht ausreichende Entnahmen festgestellt und
    • Auszubildende als „Umsatzbringer“ wie ausgebildete in Vollzeit beschäftigte Frisörinnen/Frisöre in die Kalkulation einbezogen.

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