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  • 27.01.2009 | Steufa-Praxis

    Krankenkasse finanziert Schönheitsoperation

    Ein Steuerfahnder las in der örtlichen Presse einen Artikel über einen Arzt, gegen den ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Betrugs zu Lasten der Krankenkassen eingeleitet worden war. Der Vorname und Anfangsbuchstabe des Nachnamens sowie der Hinweis, dass es sich um eine gynäkologische Praxis in dem Vorort B handelte, ließ nur den Schluss auf einen bestimmten Arzt zu.  

     

    Ästhetisch-plastische Leistungen, bei denen kein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht, werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Um das Portemonnaie der Patientinnen zu schonen, hatte der Gynäkologe für eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen gesorgt, indem er die eigentlich kostenpflichtige Leistung als eine kostenfreie Leistung deklarierte. Der Fahnder witterte neben dem Betrug sofort auch eine Steuerhinterziehung, denn die tatsächlich durchgeführten Schönheits­operationen sind nicht - wie die anderen ärztlichen Leistungen - umsatzsteuerbefreit.  

     

    Anderen Tages prüfte der Steuerfahnder, ob der Gynäkologe Angaben zu entsprechenden Umsätzen gemacht hatte - es waren aber keine Umsatzsteuererklärungen abgegeben worden. Da der Gynäkologe auf seiner Homepage auch für Brustvergrößerungen/-verkleinerungen, Bauchstraffung, Fettabsaugung und Augenlidkorrektur warb, hielt es der Steuerfahnder für möglich, dass der Gynäkologe auch Schönheitsoperationen in bar abgerechnet und die Einnahmen nicht versteuert hatte. Obwohl die StA im Rahmen der Ermittlungen wegen Betrugs eine Durchsuchung veranlasst und Unterlagen beschlagnahmt hatte, wurde aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung erneut Wohnung und Praxis durchsucht:  

     

    • Bei der Durchsuchung der Praxis wurde der Computer sichergestellt, auf dem in elektronischer Form Patientenkarten geführt wurden. Hierin waren sowohl die tatsächlich erbrachten, umsatzsteuerpflichtigen Leistungen angegeben als auch die Art der Zahlung vermerkt. In der überwiegenden Anzahl der Fälle hatte der Gynäkologe die Beträge bar kassiert; verbucht waren die Einnahmen allerdings nicht.

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