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  • 27.04.2010 | Steufa-Praxis

    Goldscheideanstalt: Vorsteuerabzug gefährdet

    Eine Goldscheideanstalt kauft Edelmetalle von verschiedenen Lieferanten ein und stellt durch Trennung der Metalle und entsprechender Verschmelzung Goldbarren her, die weiterveräußert werden. Nun meldete sich der Inhaber einer solchen Goldscheideanstalt beim FA, weil er fürchtete, dass ihm der Vorsteuerabzug versagt werde.  

     

    1. Aufklärung des Sachverhalts durch den zuständigen Beamten

    Die Lieferung von Anlagegold ist gemäß § 25c Abs. 1 UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei, bei Lieferung an einen Unternehmer kann aber zur Steuerpflicht optiert werden. Der Inhaber der Goldscheideanstalt berichtete, dass er auf Wunsch seines Lieferanten A den Kaufpreis in bar bzw. per Blitzüberweisung beglichen habe. Der Beamte nahm die Ausführungen zu Protokoll und setzte auf Empfehlung der Steufa eine USt-Sonderprüfung an.  

     

    2. Umsatzsteuersonderprüfung beim Lieferanten A

    Lieferant A hatte seine USt ordnungsgemäß angemeldet und mit Vorsteuern aus dem Ankauf von Edelmetallen verrechnet. Die geringen Zahllasten waren bezahlt worden, sodass bisher von einer Überprüfung abgesehen werden konnte. Aber dem Prüfer fiel auf, dass A ausschließlich bei einem einzigen Lieferanten, dem L, eingekauft hatte. Die Belege erschienen auf den ersten Blick korrekt - die USt war offen ausgewiesen und entsprach den vorangemeldeten Beträgen. Trotzdem richtete der Prüfer ein Auskunftsersuchen an das für die Firma L zuständige FA. Dort erfuhr er, dass für diese Firma zwar USt-Erklärungen abgegeben, die hohen Zahllasten allerdings nicht beglichen worden waren.  

     

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