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  • 22.06.2011 | Steufa-Praxis

    Freiwilliger Lohnverzicht einer Sekretärin?

    Die Betriebsprüfung in einem Großbetrieb war schon fast abgeschlossen, als dem Prüfer die restlichen von ihm angeforderten Unterlagen übergeben wurden. Da die Schlussbesprechung unmittelbar bevorstand, blätterte er die Unterlagen kurz durch; er stolperte über die Zusammenstellung der Lohnunterlagen für die persönliche Sekretärin des Geschäftsinhabers.  

     

    1. Abänderungsvertrag

    Die Sekretärin hatte in früheren Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 120.000 EUR bekommen, in der Folgezeit allerdings lediglich 80.000 EUR. In einem Abänderungsvertrag hatte sich die Sekretärin mit der Lohnkürzung ohne weitere Änderung der Arbeitszeit oder des Tätigkeitsfelds einverstanden erklärt. Dies kam dem Prüfer sehr ungewöhnlich vor. Als er die Sekretärin in der Kantine traf, sprach er sie auf den geänderten Arbeitsvertrag an. Das Thema war ihr sichtlich unangenehm. Als er eine Stunde später diesbezüglich noch einmal das Gespräch suchte, wollte sie keine weitere Auskunft geben mit der Begründung, ihr Anwalt habe davon abgeraten.  

     

    2. Erklärungsansätze

    Falls der Vertrag nicht ernsthaft durchgeführt wurde und sie weiterhin das volle Gehalt bezogen hatte, hätte die Sekretärin zwar Lohnsteuer „eingespart“, jedoch war dies für den Betriebsinhaber nicht unbedingt vorteilhaft, denn er hätte in dieser Höhe keine Betriebsausgaben mehr. Warum hätte sich der Betriebsinhaber also darauf einlassen sollen? Über seine Spekulationen und die Frage, wie er weiter vorgehen sollte, unterhielt er sich mit einem Steuerfahnder. Der Steuerfahnder hielt allerdings einen Anfangsverdacht noch nicht für gegeben und riet dem Prüfer, mit der Lohnbuchhalterin ein Gespräch zu führen, um Hintergründe zu erfahren.  

     

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