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  • 01.07.2005 | Steufa-Praxis

    Der lange Schatten eines einfachen Belegs

    Ein Steuerfahnder suchte im Internet nach Beschlägen für seine Haustür. Zufällig stieß er dabei auf ein Angebot über Belege von Büromaterialien im Wert von 2.000 EUR. Dies weckte den Spürsinn des Fahnders und er beobachtete das Angebot über mehrere Tage. Nach kurzer Zeit waren die Belege für 40 EUR versteigert worden. Da diese nur zum Zwecke der Steuerhinterziehung gekauft sein konnten, leitete die Steufa ein Strafverfahren gegen Unbekannt ein und richtete ein Auskunftsersuchen an den Internetauktionsanbieter.  

     

    Nach einigen Tagen kam die Auskunft, dass der Ersteigerer im Zuständigkeitsbereich der Steuerfahndungsstelle wohnte. Es handelte sich dabei um einen selbstständig Tätigen. Der Fahnder prüfte, ob in den vergangenen Jahren vielleicht auch schon ersteigerte Belege benutzt worden waren. Zwar gab es in der Steuererklärung des Vorjahres auch Auffälligkeiten hinsichtlich der Ausgaben für Büromaterial, aber entsprechende Belege fehlten. Dafür hatte der Steuerpflichtige etliche Belege hinsichtlich der Vermietung und Verpachtung eines Teils seines Zweifamilienhaus eingereicht. Bei näherem Hinsehen fiel auf, dass der Steuerpflichtige zeitgleich bzw. im Abstand von wenigen Minuten in unterschiedlichen Baumärkten eingekauft hatte, zum Teil sogar in anderen Städten. 

     

    Gegen den Steuerpflichtigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Durchsuchung des Zweifamilienhauses angeordnet. Es stellte sich heraus, dass das Haus von ihm und seiner Lebensgefährtin allein genutzt wurde. Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung waren demnach zu Unrecht angesetzt worden. Die Fahnder ließen sich auch den Ordner zeigen, in dem die Belege über Büromaterial der letzten Jahre aufbewahrt wurden. Auch hier stellten sie Ungereimtheiten fest, denn die gekauften Büromaterialien überschritten bei weitem den üblichen Verbrauch. 

     

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