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  • 01.09.2005 | Steuerstrafverfahren

    Transparentes Verteidigungskonzept als Grundlage der erfolgreichen Verteidigung

    von Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Füllsack, Sindelfingen

    In Steuerstrafsachen werden an den Verteidiger besondere Anforderungen gestellt. Neben fundierten Kenntnissen und Erfahrungen im Strafverfahrensrecht sollte der Verteidiger auch im materiellen Steuerrecht zu Hause sein. Zusätzlich zu diesem „technischen Rüstzeug“ zeichnet den erfolgreichen Verteidiger in Steuerstrafsachen ein übergreifendes Verständnis der Gesamtsituation, verbunden mit analytischen und strategischen Fähigkeiten aus, die regelmäßig eine jahrelange Berufserfahrung voraussetzen. Dabei spielen auch folgende Überlegungen eine Rolle: 

     

    • Freispruch ist kaum ein realistisches Verteidigungsziel und wird selten erreicht.

     

    • Eine Hauptverhandlung ist u.U. zu vermeiden. Negative Schlagzeilen für Privatpersonen sowie Unternehmen im Steuerstrafverfahren können mit gravierenden wirtschaftlichen und ggf. existenziellen Folgen verbunden sein.

     

    • Auf Grund regelmäßig langer Verfahrensdauer in Steuerstrafverfahren und häufig parallel laufender Vertretung im Finanzgerichtsverfahren muss die Beziehung von Verteidiger und Mandant belastbar bleiben.

     

    Nicht nur vor dem Hintergrund der Mandantenakzeptanz, sondern auch zur „Eigenkontrolle“ für den Verteidiger, bietet es sich an, ein transparentes Verteidigungskonzept zeitnah nach Mandatsübernahme zu erstellen. Das Verteidigungskonzept soll als eine Art „Digitalisierung“ des Verfahrensstoffs dazu dienen, gerade auch in komplexen Verfahren mit einer Vielzahl von Detailfragen in jeder Verfahrensstufe den Gesamtüberblick zu behalten. Ein solches Verteidigungskonzept könnte sich wie folgt darstellen: 

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