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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung

    VSt-Hinterziehung bei Neuveranlagung

    | Vermögensteuer, die über die bereits im Wege der Hauptveranlagung festzusetzende Steuer hinaus auf einen Neuveranlagungszeitpunkt festzusetzen ist, wird hinterzogen, wenn der Steuerpflichtige eine unrichtige oder unvollständige Erklärung auf den nachfolgenden Hauptveranlagungszeitpunkt abgibt. Die Anforderung einer VSt-Erklärung auf den Neuveranlagungszeitpunkt ist nicht Voraussetzung für die Erfüllung des objektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung auf diesen Zeitpunkt (BFH, Beschluss 23.7.01, II B 73/00, BFH/NV 01, 1532). (Abruf-Nr. 020066) |

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