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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Spekulationsgewinne

    Aussetzung der Vollziehung, soweit ESt auf Spekulationsgeschäfte festgesetzt wurde

    | Die ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG begründen ebenfalls ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids, mit dem das FA Einkommensteuer auf Spekulationsgewinne festgesetzt hat. Die Vollziehung des Bescheids kann daher ohne weiteres ausgesetzt werden. Eine Übergangsfrist, innerhalb derer der Verfassungsverstoß noch hinzunehmen wäre, besteht nicht (BFH, Beschluss 11.6.03, IX B 16/03, DB 03, 1481). (Abruf-Nr. 031491) |

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