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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Spekulationsgeschäfte

    Zur Nichtigkeit der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren

    | Das BVerfG hat § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 geltenden Fassung für nichtig erklärt, soweit die Vorschrift Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren betrifft. Grund dafür ist die Verletzung des Gleichheitssatzes, Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG 9.3.04, 2 BvL 17/02, Abruf-Nr. 040672). |

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