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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Sonderausgabenabzug

    Steuerberatungskosten nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens

    | Aufwendungen nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens können den (abziehbaren) Steuerberatungskosten zuzuordnen sein, soweit sie auch ohne Einleitung eines Steuerstrafverfahrens entstanden wären. Dies gilt z.B. für Gebühren für die Erstellung erstmaliger oder korrigierter Steuererklärungen, zu deren Abgabe der Steuerpflichtige verpflichtet ist (FinMin Hessen 23.10.01, F 2221 A-57-II B 21, DStR 01, 2072). (Abruf-Nr. 020068) |

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