Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Selbstanzeige

    Selbstanzeige des Gehilfen

    | Will der steuerliche Berater, der als Gehilfe an der Hinterziehung seines Mandanten teilgenommen hat, Selbstanzeige erstatten, steht die durch das Mandatsverhältnis begründete Pflicht zur Wahrung des Berufgeheimnisses, dessen Verletzung grundsätzlich nach §§ 203, 204 StGB strafbewehrt ist, einer isolierten Selbstanzeige durch den steuerlichen Berater nicht entgegen. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents