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  • 01.03.2005 | SchwarzArbG

    Auswirkungen des SchwarzArbG auf Privatpersonen

    von RA Dr. Rainer Spatscheck, FA StR / FA StrR, München und RA Dr. Martin Wulf, Köln

    Mit dem Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und dessen Kernbestandteil, dem neu gefassten Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) hat der Gesetzgeber eine Zusammenfassung von Kontrollbefugnissen geschaffen, die die Effektivität der Behörden bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit erhöhen sollen.  

     

    In der Februar-Ausgabe der PStR wurde gezeigt, welche Auswirkungen die dem Zoll eingeräumten Verfahrensrechte in der Praxis haben und welche Rechte dem Betroffenen demgegenüber zustehen (PStR 05, 40 ff.). Dabei wurde die Tätigkeit der Zollbehörden („Finanzkontrolle Schwarzarbeit“) aus der Sicht eines Gewerbetreibenden beleuchtet. Die Verfahrensvorschriften ermächtigen die Zollbehörden aber auch zu Kontrollmaßnahmen und Eingriffen ggü. Privatpersonen. Das neue Gesetz sieht sowohl Sanktionen aber auch Privilegierungen für Gesetzesverstöße im privaten Bereich vor. Anhand eines Beispiels mit dazu anschließendem Fragen-Antworten Katalog sollen Verstöße gegen das SchwarzArbG im privaten Bereich veranschaulicht werden: 

     

    Beispiel

    Der P hat von seinen Eltern ein Hausgrundstück geerbt. Das Gebäude ist stark renovierungsbedürftig. P beauftragt deshalb den U, Fußböden, Bad- und Kücheneinrichtungen sowie die Außenfassade des Hauses zu erneuern. Die Arbeiten werden durch ausländische Arbeiter u.a. auch am Wochenende ausgeführt. P beschäftigt darüber hinaus eine Reinemachefrau F, die zweimal in der Woche ins Haus kommt, um sauber zu machen, zu bügeln etc. P wickelt alle Zahlungen mit dem U und der F bar ab. P hat den Behörden bisher keinerlei Angaben gemacht oder Anmeldungen abgegeben, Rechnungen oder andere Unterlagen wurden nicht erstellt. 

     

     

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